
City Wauzis

AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Stand: 01.11.2024
Präambel
Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit wird im vorstehenden Vertragswerk die
Formulierung des generischen Maskulinums verwendet. Es sei an dieser Stelle darauf
hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form
geschlechtsunabhängig verstanden werden darf.
Die Vertragsbestimmungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen City Wauzis und
den Kunden, die Angebote bei City Wauzis in Anspruch nehmen.
City Wauzis (Einzelunternehmen) wird vertreten durch Carolina Weigl oder durch einen
von ihr beauftragten Dritten.
Im Fließtext ist mit den Begriffen „Hundetrainerin“ und „Dogwalkerin“ City Wauzis zu verstehen. Mit den Begriffen „Tierhalter“ und „Hundehalter“ ist der Kunde gemeint.
A. Hundetraining
1. Vertragsgegenstand
Angebote im Hundetraining umfassen: Einzel- und Gruppenstunden, Social Walks,
Hausbesuche, telefonische Beratung, Seminare, Webinare, Verkauf von Hundezubehör,
Maulkorbberatung und Maulkorbanpassung.
2. Allgemein
2.1. Der Hundehalter versichert alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich
beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und
insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden. Ein passender
Maulkorb muss vom Hund bei den Angeboten getragen werden.
2.2. Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund sein Eigentum ist und über diesen frei
verfügen kann.
2.3. Während dem Angeboten bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB
(Tierhaltergefährdungshaftung).
2.4. Der Hundehalter versichert hiermit ausdrücklich, dass sein Hund über eine
rechtsgültige Haftpflichtversicherung verfügt.
2.5. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund bei den zuständigen Behörden gemeldet
ist und die dafür fälligen Gebühren und Steuern entrichtet hat.
2.6. Die Hundetrainerin ist berechtigt dem Hund einen Maulkorb anzulegen, im Interesse
des Eigenschutzes.
2.7. Ist die Hundetrainerin durch einen wichtigen Grund verhindert, ist sie verpflichtet dem
Hundehalter den Termin abzusagen. Entstandene kosten werden nicht übernommen.
2.8. Die angegebene Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und
werden nur zum angegebenen Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
2.9. Der Hundehalter sieht bei Kauf von Hundezubehör von einer Rückerstattung ab.
3. Kündigung
3.1. Der Vertrag wird einmalig abgeschlossen und behält seine Gültigkeit bei allen weiteren Buchungen
3.2. Beiden Vertragspartnern steht es frei den Vertrag jederzeit zu kündigen.
Verdienstausfälle durch den Tierhalter (keine Herausgabe des Hundes, sofortige
Beendigung der Zusammenarbeit) müssen vom Tierhalter erstattet werden. Die bis zur
Kündigung entstandenen Kosten müssen vom Tierhalter beglichen werden.
4. Zahlung
4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Vertragspartner erklärt sich mit den aktuellen
Preisen einverstanden, welche auf der Homepage einsehbar sind.
4.2. Die Anfahrt/ Zeitpauschale beläuft sich auf 1;-€ pro gefahrenen Kilometer ab Untermenzing in München.
4.3. Das Entgelt für das jeweilige Angebot kann direkt nach dem Angebot in Bar bezahlt,
oder durch Zahlung auf Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auszugleichen.
4.4. Die Hundetrainerin bietet kostenpflichtige Beratung per Telefon an. Das Beratungshonorar für die Telefonberatung richtet sich nach der Beratungsdauer (wie auf der Seite zu finden) und muss im Voraus gezahlt werden. Sobald der Zahlungseingang vermerkt ist, wird die Telefonberatung am vereinbarten Termin stattfinden.
4.5. Die Webinare. welche die Hundetrainerin anbietet, müssen im Voraus gezahlt werden. Sobald der Zahlungseingang vermerkt ist, besteht ein Anspruch auf die Teilnahme.
4.6. Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, so muss dieser
mindestens 7 Kalendertage (Seminare/ Webinare: 4 Wochen) im Voraus vom Hundehalter abgesagt oder verschoben werden, ansonsten wird die Dienstleistung mit 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden (Seminare/ Webinare: 1 Woche) vor dem Termin stattfinden, wird der komplette Preis, außer Anfahrt in voller Höhe berechnet. Bei Nichterscheinen am Trainingsort oder kurzfristigen Trainingsabbruch wird der komplette Preis, inkl. Anfahrt berechnet. Bei Nichterscheinen bei der telefonischen Beratung/ Webinar oder kurzfristigen Abbruch des Telefonats/Webinar wird der komplette Preis einbehalten.
4.7. Wird das Dienstleistungshonorar nicht rechtzeitig bezahlt, wird die Hundetrainerin
nach der 3. schriftlichen Aufforderung ein Inkassobüro beauftragen. Alle dabei
entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind von ihm in voller
Höhe zu bezahlen.
5. Haftung
5.1 Die Hundetrainerin haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Hundehalsbändern, Hundegeschirren, Hundemarken, Hundeleinen, Maulkörben oder ähnlichem.
5.2. Die Hundetrainerin haftet nicht für bei ihr gekauftes Hundezubehör, dass nach dem Kauf Mängel aufweist, die vor und während dem Kauf nicht ersichtlich waren, oder durch Dritte erfolgen. Der Verkauf wird nach besten Wissen und Gewissen stattfinden und das Hundezubehör wird so fehlerfrei, wie es ihr Möglich ist, angefertigt.
5.3. Der Hundehalter verichert ausdrücklich, bei während dem Training gegebenenfalls entstandenen Verletzungen keinen Schadenersatzanspruch an die Hundetrainerin zu stellen. Alle teilnehmenden Hunde müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die über die gegebenfalls durch den Hund entstandenen Verletzungen abgedeckt sind. Es besteht darüber hinaus keinerlei Anspruch auf jeglichen Schadenersatz unabhängig von der Art der Verletzung oder des Schadens. Ausgenommen hiervon sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.4. Wird der Hund ohne gültige Haftpflichtversicherung bei der Hundetrainerin zum
Termin mitgebracht, haftet der Hundehalter für jegliche Schäden, die der Hund während
der Betreuung verursacht ausnahmslos mit seinem Privatvermögen.
6. Krankheiten
6.1. Der Hundehalter versichert hiermit ausdrücklich, dass sein Hund in den letzten 12
Monaten gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose geimpft wurde.
Der Hundehalter verpflichtet sich diesen Impfschutz aufrecht zu erhalten, so lange die
Angebote in Anspruch genommen werden. Folgeschäden wegen mangelnden
Impfschutzes jeglicher Art gehen alleine zu Lasten des Hundehalters, sollte ein Hund
keinen gültigen/ausreichenden Impfschutz haben.
6.2. Der Hundehalter verpflichtet sich, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten,
Parasiten und Würmern ist.
6.3. Ändert sich der Gesundheitszustand des Hundes, ist dies der Hundetrainerin unverzüglich mitzuteilen.
7. Sonstiges
7.1. Dem Hundehalter ist bekannt, dass Fotos und Videos von seinem Hund angefertigt
werden und diese ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung auch
veröffentlicht werden können und zu Werbezwecken im Rahmen der angebotenen
Dienstleistung genutzt werden dürfen.
7.2. Von Preisverhandlungen bitten ich abzusehen.
7.3. Der Hundehalter erkennt durch die Inanspruchnahme eines Angebots die AGBs sowie
die Datenschutzerklärung an. Ferner erklärt er sich einverstanden, dass neben dem
Kontakt per Telefon und E-Mail ebenso WhatsApp genutzt wird und hier
personenbezogene Daten seitens WhatsApp gesammelt werden. Falls eine
Kommunikation via WhatsApp nicht gewünscht wird, teilen Sie dies bitte schriftlich mit.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übringen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenigen wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamkeit bzw. undurchführbaren Bestimmungen verfolt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
B. Dogwalking
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Betreuung beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes durch die Dogwalkerin.
Entweder Zuhause oder an einem vorher vereinbarten Ort zu einer vereinbarten Zeit. Der
Hund kann auch zur Dogwalkerin gebracht werden. Der Spaziergang findet in München und Umgebung an unterschiedlichen Orten in statt.
1.2. Die Betreuung umfasst das Spazieren gehen mit dem Hund zusammen mit anderen
zu betreuenden Hunden in Gruppenhaltung.
1.3. Ein Betreuungsvertrag ist vom Hundehalter auszufüllen und zu unterschreiben. Dieser
wird ausgehändigt, sobald das Dogwalking in Anspruch genommen werden soll.
2. Allgemein
2.1. Mit der Inanspruchnahme der Betreuung bestätigt der Hundehalter die vorliegenden
AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Mündliche Änderungen gelten nur
mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
2.2. Der Hundehalter versichert alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich
beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und
insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden. Treffen die Angaben
des Hundehalters im Vertrag nicht zu, steht der Dogwalkerin das Recht der Kündigung zu.
2.3. Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund sein Eigentum ist und über diesen frei
verfügen kann.
2.4. Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB
(Tierhaltergefährdungshaftung).
2.5. Der Hundehalter versichert hiermit ausdrücklich, dass sein Hund über eine
rechtsgültige Haftpflichtversicherung verfügt. Wir empfehlen eine Hundehalterhaftpflicht,
die gewerbliche Hütung miteinschließt.
2.6. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund bei den zuständigen Behörden gemeldet
ist und die dafür fälligen Gebühren und Steuern entrichtet hat.
2.7. Die Dogwalkerin ist verpflichtet die Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen
auszuführen. Sie gewährleistet jeden in Betreuung gegebenen Hund art- und
verhaltensgerecht unterzubringen und auszuführen sowie das Tierschutzgesetz und deren
Nebenbestimmungen zu beachten und einzuhalten.
2.8. Die Dogwalkerin ist berechtigt dem Hund einen Maulkorb anzulegen, im Interesse des
Eigenschutzes und aller Hunde, wenn dafür Gründe ersichtlich sind.
2.9. Ist die Dogwalkerin durch einen wichtigen Grund verhindert, ist sie verpflichtet dem
Hundehalter bis zum Vorabend bis 17 Uhr den Termin abzusagen.
2.10. Die Dogwalkerin behält sich pro Jahr 21 Tage für Urlaub, Weiterbildung und
Krankheit vor.
2.11. Die im Betreuungsvertrag angegebene Daten dienen ausschließlich der Information
über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten
erfolgt nicht.
3. Kündigung
3.1. Der Vertrag wird einmalig abgeschlossen und behält seine Gültigkeit bei allen
weiteren Buchungen.
3.2. Beiden Vertragspartnern steht es frei den Vertrag jederzeit zu kündigen.
Verdienstausfälle durch den Tierhalter (keine Herausgabe des Hundes, sofortige
Beendigung der Zusammenarbeit ohne wichtigen Grund) müssen vom Tierhalter erstattet
werden. Die bis zur Kündigung entstandenen Kosten müssen vom Tierhalter beglichen
werden.
4. Zahlung
4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Vertragspartner erklärt sich mit der aktuellen
Preisliste einverstanden.
4.2. Das Entgelt für die jeweilige Betreuung kann bei Abholung des Hundes oder bei
Terminvereinbarung im Voraus in bar bezahlt werden. Bei Zahlung auf Rechnung ist diese
innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auszugleichen.
4.3. Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, so muss dieser
mindestens 48 h im Voraus vom Hundehalter abgesagt werden, ansonsten wird die
Dienstleistung als in Anspruch genommen gewertet und in voller Höhe berechnet.
4.4. Wird das Dienstleistungshonorar nicht rechtzeitig bezahlt, wird die Dogwalkerin nach
der 3. schriftlichen Aufforderung ein Inkassobüro beauftragen. Alle dabei entstehenden
Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind von ihm in voller Höhe zu
bezahlen.
5. Haftung
5.1. Der Hundehalter wird darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die
Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen, in der
Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und
dadurch möglichen Verletzungsfolgen.
5.2. Dem Hundehalter ist bekannt, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen den
Hunden kommen kann. Die Dogwalkerin haftet nicht für eventuelle Verletzungen, insofern
es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.
5.3. Durch die Gruppenhaltung sind Krankheitsübertragungen nicht auszuschließen. Der
Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund frei von Parasiten und Krankheiten
ist.
5.4. Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Tier wegläuft und nicht
auffindbar ist. Sollte das Tier trotz größtmöglicher Bemühung (Tierheime, Polizei,
Feuerwehr melden) nicht gefunden werden, besteht kein Schadensersatzanspruch
gegenüber der Dogwalkerin.
5.5. Wenn in der Zeit, in der das Tier verschwunden ist, Schäden an dritten Personen
verursacht werden, ist die Dogwalkerin nicht haftbar zu machen.
5.6. Die Dogwalkerin haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von
Hundehalsbändern, Hundegeschirren, Hundemarken, Hundeleinen oder ähnlichem.
5.7. Sollte die vereinbarte Rückgabe des Tieres aus nicht geklärten Gründen überschritten
werden und der Hundehalter nicht erreichbar sein, berechnet die Dogwalkerin einen
Mehraufwand in Höhe von 10;-€ pro angefangene Stunde.
5.8. Die Dogwalkerin versichert eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu
haben.
5.9. Wird der Hund ohne gültige Haftpflichtversicherung bei der Dogwalkerin abgeben,
haftet der Hundehalter für jegliche Schäden, die der Hund während der Betreuung
verursacht ausnahmslos mit seinem Privatvermögen.
6. Krankheiten
6.1. Der Hundehalter versichert hiermit ausdrücklich, dass sein Hund in den letzten 12
Monaten gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose geimpft wurde.
Der Hundehalter verpflichtet sich diesen Impfschutz aufrecht zu erhalten, so lange sein
Hund die Hundebetreuung besucht. Folgeschäden wegen mangelnden Impfschutzes
jeglicher Art gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. Sollte ein Hund keinen gültigen/
ausreichenden Impfschutz haben.
6.2. Der Hundehalter verpflichtet sich, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten,
Parasiten und Würmern ist.
6.3. Ändert sich der Gesundheitszustand des Hundes, ist dies der Dogwalkerin
unverzüglich mitzuteilen.
6.4. Sollte sich der Hund während des Spazierganges verletzten oder erkranken, so wird
er nach bestem Wissen und Gewissen versorgt. Sollte die Dogwalkerin eine tierärztliche
Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt ein,
dass der Hund im Auftrag des Eigentümers in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die
hierdurch entstehenden tierärztlichen Kosten und/oder medikamentöse Behandlung
einschließlich den Tiertransport und Nebenkosten trägt alleine der Hundehalter. Der
Hundehalter verpflichtet sich die Dogwalkerin von Ansprüchen Dritter frei zu halten.
6.5. Die Dogwalkerin verpflichtet sich im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des
Hundes den Hundehalter (Notfallperson) vorab zu informieren und Entscheidungen
abzusprechen. Nur in schweren Erkrankungsfällen und Notfällen geht die Gesundheit des
Tieres vor. Eine Haftung über ein Ableben des Hundes hinaus wird nicht übernommen.
7. Sonstiges
7.1. Dem Hundehalter ist bekannt, dass Fotos und Videos von seinem Hund angefertigt
werden und diese ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung auch
veröffentlicht werden können und zu Werbezwecken im Rahmen der angebotenen
Dienstleistung genutzt werden dürfen.
7.2. Wichtige Schlüssel, die zur Ausübung der Dienstleistung notwendig sind, müssen bei
Vertragsabschluss an die Dogwalkerin übergeben werden oder an einem geeigneten Ort
deponiert werden. Die Übergabe wird protokolliert. Die Dogwalkerin ist verpflichtet alle
Schlüssel nach Vertragskündigung oder anderen Gründen an den Hundehalter vollständig
zurückzugeben, auch dies wird protokolliert.
7.3. Von Preisverhandlungen bitten ich abzusehen.
7.4. Bei unregelmäßig in Anspruch genommener Dienstleistung sind neue Termine im
Voraus mitzuteilen. Diese müssen spätestens freitags 19:00 Uhr für die kommende Woche
mitgeteilt werden.
7.5. Der Hundehalter erkennt mit seiner Unterschrift die AGB sowie die
Datenschutzerklärung an. Ferner erklärt er sich mit seiner Unterschrift einverstanden, dass
neben dem Kontakt per Telefon und E-Mail ebenso WhatsApp genutzt wird und hier
personenbezogene Daten seitens WhatsApp gesammelt werden. Falls eine
Kommunikation via WhatsApp nicht gewünscht wird, teilen Sie dies dem Betreuer bitte
schriftlich mit.
7.6. Der Tierhalter verpflichtet sich folgende Dokumente bei Vertragsabschluss bei der
Dogwalkerin zu hinterlegen: Kopie des Impfpasses, Kopie der
Hundehaftpflichtversicherung und ggf. eine Kopie der Tierkrankenversicherung.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenigen wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der Unwirksamkeit bzw. undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.